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Verfahren : 2012/0288(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0025/2015

Eingereichte Texte :

A8-0025/2015

Aussprachen :

PV 28/04/2015 - 4
CRE 28/04/2015 - 4

Abstimmungen :

PV 28/04/2015 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0100

Angenommene Texte
PDF 254kWORD 73k
Dienstag, 28. April 2015 - Straßburg
Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen und Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen ***II
P8_TA(2015)0100A8-0025/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2015 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (10710/2/2014 – C8-0004/2015 – 2012/0288(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10710/2/2014 – C8‑0004/2015),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. April 2013(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(2) zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0595),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 1. April 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments aus zweiter Lesung gemäß Artikel 294 Absatz 8 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die zweite Lesung (A8-0025/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 198 vom 10.7.2013, S. 56.
(2) Angenommene Texte vom 11. September 2013, P7_TA(2013)0357.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 28. April 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
P8_TC2-COD(2012)0288

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/1513.)

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